Das Recht wird justament in Bezug auf einen lebenden Menschen betrachtet und nicht auf ein spekulatives oder angenommenes Wesen, was bedeutet, dass es alle drei Ebenen seiner Existenz schützen muss — seinen Kern, seinen Inhalt und seine Form, oder ihn als Seele, ihn als Persönlichkeit, und er als Bürger. Auch im menschlichen Körper spiegeln sich diese Sphären wider:
Gleichzeitig ist klar, dass die höher liegende Sphäre die darunter liegende bestimmt und kontrolliert.
Daher werden wir drei Rechtsebenen unterscheiden, welche die relevanten Sphären regeln: Geistiges, Natürliches und Soziales.
Geistiges Recht sind die ewigen, höchsten Lebenssinne und Prinzipien der menschlichen Existenz, repräsentiert durch die Religion, den Glauben oder die Weltanschauung, auf deren Grundlage alle niederen Bereiche des Lebens aufgebaut sind.
Natürliches Recht, oder Naturrecht, sind die von einem Lebewesen unveräußerlichen Rechte: auf Leben, Atmen, Essen, Schlafen, auf lebensnotwendiges Eigentum, auf Bewegung oder Standortwechsel, welche für sein Leben und Gesundheit notwendig sind, auf körperliche Unversehrtheit, auf die Wahl medizinischer Maßnahmen, auf eine Familie, Kinder und dergleichen. Die Unveräußerlichkeit der Rechte bedeutet, dass ein Mensch als natürliches Wesen sterben wird, wenn sie ihm genommen werden. Wenn es die Gesellschaft selbst ist die sie wegnimmt, zerstört sie sich eigenhändig — tötet sich von innen heraus.
Soziales Recht sind die Gesetze und Verhaltensnormen, die jede einzelne Gesellschaft für alle auf ihrem Territorium ansässigen Personen debattieren und festlegen kann, abhängig von den Besonderheiten des Lebensraums, der wirtschaftlichen Beziehungen, der Bräuche und Traditionen.
Aufgrund der oben angedeuteten Prioritäten der Sphären des menschlichen Lebens muss das Sozialrecht notwendigerweise auf dem Geistigen und Natürlichen basieren — ihnen folgen und ihnen nicht widersprechen.
Ein Mensch wird sich entwickeln und harmonisch fühlen, wenn er seine höchsten Maße, Prinzipien oder Manifestationen der höheren Ebene nicht unter dem Einfluss seiner persönlichen Wünsche und seines Wohlbefindens oder Manifestationen der inneren Sphäre ändert. Es ist auch richtig, wenn er nicht zulässt, dass die Phänomene der äußeren Ebene in seine inneren und höheren Sphären eingreifen, und gleichzeitig selbst bewusst nicht in die inneren und höheren Ebenen anderer Menschen eingreift.
Die gegensätzlichen Tendenzen, nämlich Gewalt oder der aktive Einfluss der äußeren Ebene auf die inneren und höheren Ebenen des menschlichen Daseins, würden ihn als würdigen und freien Bürger, als Persönlichkeit und als Seele einfach zerstören.
Aber wo hört das Sozialrecht auf und beginnt das Natur- oder Individualrecht? Die rechtsphilosophischen Lehren des “Naturrechts” und des “Positiven Rechts” stehen auf zwei entgegengesetzten Positionen.
Das “Positive Recht” erkennt nur die Normen des “vom Menschen gesetzten Rechts”, also die Gesamtheit der normativen Rechtsakte des Staates, als legal an und argumentiert, dass das Recht nur durch den im Gesetz verkörperten Willen des Staates gewährt wird und es kann kein Recht außerhalb dieses Gesetzes sein.
Der Begriff “Naturrecht” unterscheidet zwischen den Begriffen “Gesetz” und “Recht” und besagt, dass jedes Individuum einige höhere, dauerhafte Rechte hat, die nicht von den sich ändernden Normen und Regeln abhängig sind, die vom Staat festgelegt werden, und direkt wirken: das Recht auf Schutz vor Gewalt durch andere und den Staat, das Recht auf freie Verfügung über die eigene Persönlichkeit und einiges mehr.
Wir können dieses wichtige Thema jedoch nicht auf der Ebene ungelöster philosophischer Debatten belassen, es ist relevant und wartet genau im jetzigen Moment im Leben eines jeden von uns auf eine sofortige Lösung. Schon heute können wir an einem öffentlichen Ort von Staatsbeamten oder einfachen Bürgern angehalten und aufgefordert werden, eine medizinische Maske zu tragen oder gar zu einer Injektion gezwungen werden.
Die Kenntnis der drei Sphären der menschlichen Existenz und der entsprechenden drei Rechtsebenen ermöglicht es, klar zu erkennen, dass die sozialen Rechte einem Menschen vom Volk durch seine gewählte Vertretungskörperschaft verliehen werden, die diese Rechte formuliert, und den Präsidenten, welcher dem Volk die Einhaltung seiner verfassungsmäßigen Rechte garantiert. Die Natur gibt dem Menschen natürliche Rechte. Die Menschen können die von der Natur gegebenen Rechte nicht aufheben, weshalb die sozialen Gesetze dem natürlichen Menschenrecht dienen und ihm nicht widersprechen sollen. Was die höheren Gesetze oder das spirituelle Gesetz anbelangt, so werden diese dem Menschen von den Vorfahren seines Stammes gegeben. Die Natur kann diese ewigen Prinzipien, auf deren Grundlage das Universum aufgebaut ist und die unsere Vorfahren erkannt haben, nicht aufheben. Und noch weniger obliegt es dem Volk.